Im Namen des Volkes

Auch, wenn ich ein gewisses Faible für die Monarchie hege: Das Begnadigungsrecht – dieses anachronistische Privileg aus einer Zeit, da Kaiser von Gottes Gnaden regierten, Könige gültige Richtersprüche mit einem Federstrich für nichtig erklären konnten, weil sie über dem Gesetze standen – gehört doch eigentlich abgeschafft. Eine so weitreichende Entscheidung über die Zukunft eines Menschen, darüber, ob er weiterhin gegen seinen Willen eingesperrt wird oder nicht – letztlich darüber, ob ein Urteil vollstreckt wird oder nicht, kann eine Demokratie doch nicht ernsthaft in den Hände eines einzigen Amtsträgers legen, der seine Entscheidung nicht einmal begründen muss, nicht den Regeln des Strafrechts, sondern allein seinem Gutdünken verpflichtet ist? Wenn nach einem Strafprozess ein Urteil im Namen des Volkes gesprochen wird, muss dann nicht auch eine Begnadigung von diesem Volk ausgehen? Im Fall Klar: Hätte eine Pflicht-Debatte im Bundestag die Schreihälse aus den Fraktionen nicht wenigstens zu einer argumentativen Auseinandersetzung gezwungen – öffentlich, für alle nachvollziehbar? So reichte es leider wieder einmal nur für das reflexhafte Hervorwürgen von unverdauten Feindbildern.