Scharfe Kritik gestattet

Aus dem unlängst veröffentlichten Heise-Urteil zur Forenhaftung des Landgerichts Hamburg notiere ich ich mir angesichts der Abmahnomanie diverser Unternehmen in der Blogosphäre mal folgenden Passus:

Der Antragsgegnerin ist allerdings zuzugeben, dass das Geschäftsmodell der Antragsteller, das sie in ihrem Beitrag kritisiert hatte, als in hohem Maße fragwürdig erscheint.
Jedenfalls steht es außer Frage, dass es im Lichte des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1Satz 1 GG in scharfer Form kritisiert werden darf.
Auf dieses Grundrecht darf die Antragsgegnerin sich auch hinsichtlich der über ihr Forum verbreiteten Beiträge berufen, denn Art. 5 Abs. 1GG schützt auch die bloße Verbreitung von gedanklichen Inhalten.

4 Kommentare

  1. Yep, das Entscheidende. Mich wundert nicht, dass vor 5 Jahren noch gegenteiliges geurteilt worden war, denn heute kennen RichterInnen ganz langsam aber sicher das Internet und zögerlich auch Blogs – Vielleicht betreiben diese Richter mittlerweile selbst oder ihre Partner oder ein Richterkind gerade so etwas…
    Jedenfalls ist es gut zu sehen, dass da jemand urteilt und weiß, worüber er urteilt.
    Ach, und frohe Ostern! :)

  2. Hm… Ob das Landgericht Hamburg wirklich so genau weiß, worüber es da urteilt – ich bin mir nicht so sicher. Dass man eben die Zahl der Kommentare limitieren müsse, wenn man keine manuelle Prüfung vornehmen könne, das zeugt jedenfalls nicht gerade davon, dass diese Richter eine Vorstellung davon haben, was Internet ist.

    Insgesamt passt das Urteil aber für mich nicht wirklich zu der Aufregung, die seiner Veröffentlichung vorangegangen ist. Im Wesentlichen haben die Richter bestätigt, was eine Selbstverständlichkeit ist: Wer publiziert, muss das verantwortungsvoll tun. Einen Anlass für vorauseilende Selbstzensur bietet es ausdrücklich nicht. So weit, so gut.

    Achja: Wünsche frohe Ostern (gehabt zu haben ;)) !

  3. Das Wesentliche scheint mir, dass heute die Gewichtung mehr zu dem privaten User und der Meinungsfreiheit ausfällt, wogegen “früher” nicht selten angeblich geschäftsschädigende Klagen gewerblicher Betreiber berücksichtigt worden waren.
    Das sieht man doch auch jüngst an dem Fall der Bloggerin ./. Euroweb. Und das empfinde ich eben als Fortschritt, denn 1998 hat, wie du weißt, das Hamburger Landgericht abgesehen vom Inhalt alleine schon eine unverantwortliche Verlinkung bestraft. Ich bin davon überzeugt, damals wussten die Richter gar nicht so genau, was Links überhaupt in der Praxis des Internets bedeuten. 1998 hatte der Journalist und “Tagesthemen-Mann” Ulrich Wickert noch süffisant in dem Sinne gelächelt, als er stammelnd und ablesend die zukünftige Internetadresse der Tagesthemen den Zuschauern vorlas, nach dem Motto, was brauchen wir so einen modernen Quatsch überhaupt? Ich hab das gesehen :)
    Du hast sicher recht, ausreichend ist das wohl alles noch nicht. Aber in weniger als 10 Jahren hat sich da schon etwas in die richtige Richtung verschoben, denn heute wird erkannt, dass das Web eben nicht allein der Marktplatz der Unternehmen ist.

  4. Unverständliches vom LG Hamburg

    Das LG Hamburg wörtlich:
    […] Jedenfalls dann, wenn, wie bei einer solchen Sachlage, der Verbreiter damit rechnen muss, dass das von ihm den Nutzern zur Verfügung gestellte Angebot missbraucht werden wird, muss er wirksame Vorkehrungen t…

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