Rechtsfrage

Wenn du in einem fremden Weblog eines Medienunternehmens kommentierst und dein Kommentar mit Angabe des Urhebers (also unter Nennung des von dir gewählten Benutzernamens) später in der Zeitung des gleichen Unternehmens auf, sagen wir, der Leserbriefseite abgedruckt wird – etwa unter der Überschrift “Kommentare aus unserem Weblog” – hättest du damit ein Problem? Und sehen Juristen darin eines? Kennt jemand die Rechtslage dazu?

9 Kommentare

  1. Die Rechtslage kenne ich nicht, aber es gab da ja die Debatte um die News, als Moe einigens einstecken musste.

    Aber ich vertrat damals schon die These, dass so etwas (von mir aus) statthaft ist. Blogs sind öffentlich und wer dort kommentiert tut es öffentlich. Somit ist er zitierbar.

    Aber als Medienunternehmer würde ich einen (potentiellen) Kunden nicht vergraulen und schlicht das Einverständnis ermailen.

    Dürfte bei Bloggern rein zeitmäßig kein Problem sein. Vielleicht sogar im Blog selbst als Kommentar?

    Noch geschickter wäre ein Hinweis bereits im Kommentarformular, dass man mit einem Abdruck beim “Kommentar abschicken” einverstanden sei.

    Wobei es wiederum geschickt wäre den (potentiellen) KUNDEN über den Abdruck zu informieren.

    Aber sieh mal beim Lawblog nach, Udo hatte sich damals geäußert. Dne Link zu dieser Dings-Bar erspar ich mir. lol

    Ich hoffe das hilft.

    mikel

  2. Wenn Blogger auf totem Holz erscheinen, dann ist der Ärger vorprogrammiert.

    Ich bin ja teilweise auch der Meinung, dass alles was im Internet erscheint quasi der Welt geschenkt wird.
    Blogger scheinen da aber etwas anders zu denken. Wenn ihre Artikel (ungefragt) auf totem Holz abgedruckt werden, können sie schon mal recht zickig werden.
    Wenn Blogger allerdings hingegen Mails veröffentlichen, an die sie nur durch Zufall geraten sind, dann werden sie gefeiert.

    Die Diskussion, wem denn ein Kommentar gehört, dem Blogbesitzer oder dem Kommentator, gab es im Grunde genommen auch schon einmal. Da allerdings im Zusammenhang mit dem Löschen von Kommentaren.

    Ich stell mich jetzt einfach mal auf folgenden Standpunkt: Wer mir einen Kommentar schreibt, der schenkt mir etwas. Es sind meine Webseiten, mein Webspace, mein Traffic, mein Blog. Was in meinem Blog steht, dass gehört mir auch. Warum sollte ich da einen Unterschied zwischen Kommentar oder Beitrag machen?

    Ich finde es nicht schlimm und auch legetim wenn Kommentare auch woanders weiter verarbeitet werden. Man muss sich halt im klaren darüber sein, dass man mit dem Betätigen des Senden Buttons die Rechte an den Kommentar gleich mit abgibt.
    Denn in der Regel kann ich den Kommantar ja auch nicht mehr nachbearbeiten oder löschen.

  3. Juristisch kenn’ ich mich da nicht aus, aber persönlich seh’ ich das etwas anders, als es hier vertreten wird. Der Argumentation von Ralf mit dem Geschenk des Kommentars kann ich mich noch anschließen. Allerdings gehört es für mich zum Guten Ton, geschenkten Content nicht einfach ohne Einverständnis der Schenkenden kommerziell zu verwerten. Ein Abdruck in der Zeitung ist aber eine kommerzielle Verwertung, oder?

  4. Ja, genau das ist der Punkt – die kommerzielle Weiterverwertung. Das ist ja kein neues Phänomen; auch Leserbriefe werden, genaugenommen, kommerziell verwertet. Über die Urhebernennung hinausgehende Rechte erwachsen Leserbriefschreibern hierdurch meines Wissens aber nicht. Vergleichbar?

  5. Naja, wer einen Leserbrief an eine Zeitung schreibt, will ja, dass er darin veröffentlicht wird, oder? Und er weiß ja auch vorher, dass die Zeitung nicht umsonst herausgegeben wird, nur weil sein Leserbrief darin erscheint ;o).

  6. Ein Kommentar in einem Weblog ist aber kein Leserbrief in einer Zeitung. Er ist vielleicht “wie” einer, aber er ist keiner.

    Steht das nicht unter dem Kommentarformular in (einigen) Zeit-Blogs, daß man einer Veröffentlichung als Leserbrief zustimmt? Das fand ich nämlich immer ok.

  7. Wir haben das jetzt ähnlich gelöst – mit einem Hinweis unter dem Kommentarfeld auf die Regeln, in denen u.a. steht: “Die Redaktion behält sich vor, einzelne Kommentare in anderen Medien unter Nennung des Urhebers/der Urheberin zu verbreiten. Hierdurch entsteht kein Anspruch auf Honorierung.”

    Mit einer stillschweigenden Übernahme von Kommentaren hätte ich nämlich – Leserbrief-Ähnlichkeit hin oder her – auch meine Bauchschmerzen.

    Danke für eure Kommentare!

  8. Auch wenn der Thread schon etwas älter ist, möchte ich etwas loswerden, und zwar zu Ralfs Kommentar vom 13.2., der u.a. schreibt: “(…)Es sind meine Webseiten, mein Webspace, mein Traffic, mein Blog. Was in meinem Blog steht, dass gehört mir auch. Warum sollte ich da einen Unterschied zwischen Kommentar oder Beitrag machen? (…)”
    Es gibt sehr wohl einen Unterschied, nämlich den, dass die Meinungen Anderer mir nicht gehören. Wer sich in seinem Impressum o.ä. ausdrücklich von den Inhalten der auf seinen Seiten hinterlassenen Kommentare distanziert, unterstreicht dies m.E. nur noch zusätzlich.

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