Am Katzentisch

Die Splitting-Regelung zur gemeinsamen Veranlagung der Einkommensteuer gilt nicht bei homosexuellen Paaren. Das entschied das Finanzgericht des Saarlands.
Passt schon. Wir müssen ja auch Erbschaftssteuer zahlen, als ob wir uns nicht kennen würden. Aber bei der Unterhaltspflicht, da dürfen wir alle gleich sein.

4 Kommentare

  1. Stimmt: Man muss nicht verheiratet sein, engl, um sich von diesem Gesetz nach Strich und Faden verarscht zu fühlen.

  2. So eine Scheiße, das macht mich wütend. Glaubt Ihr, dass es PolitikerInnen gibt die man/frau wählen kann mit dem Gefühl, ja, das ist ein Mensch der in der Lage ist über den Tellerrand zu schauen, der/die ein Gespür für Gerechtigkeit hat und das auch durchsetzen kann? Mir fällt spontan niemand ein. Daran fehlt´s uns doch, oder!
    Es geht doch ständig nur um Geld, Macht, Geld, Macht, Geld ….., KOTZ!!! Ich weiss nicht mehr was ich wählen soll. Erbitte einen Ratschlag :-(

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