Strafe muss sein

Wer sich einen neuen Führerschein ausstellen lässt, weil der alte graue Lappen nicht mehr gefällt, zahlt rund 25 Euro Gebühr. Wer sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen muss, weil der alte graue Lappen gestohlen wurde, zahlt rund 50 Euro Gebühr.

Hm.

Meine Frage, ob die Fahrerlaubnis in meinem Fall denn eine zweifache Laminatschicht bekäme oder meine Initialen mit Blattgold veredelt würden, wurde von der Dame im Amt abschlägig beschieden. Was denn dann die Kosten dieses Vorgangs auf das Doppelte erhöhen wurden, wollte ich wissen. “Na, Sie bekommen doch von uns einen Ersatz-Führerschein.” Sprach’s und händigte mir das Dokument aus, das gerade frisch aus dem Drucker gekommen war. Mein Ersatz-Führerschein – ein 25 Euro schwerer Vordruck auf DIN-A 4. Leider gehört mir das wertvolle Stück nicht mal. Ich muss es zurückgeben, wenn ich meinen Führerschein abhole. Ich zahle 25 Euro Leihgebühr für einen Zettel vom Amt.

Ob ich den überhaupt falten darf?

Ich vermute die Wahrheit woanders. Ich zahle Strafe. Dummbatzen, die nicht sorgsam genug mit den von Behörden liebevoll ausgestellten Ausweispapieren umgehen, werden durch eine Verdopplung der Gebühr zur Rechenschaft gezogen. In Deutschland hat alles seine Ordnung.

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Am Rande des Universums

Am Rande des Universums

Konrad Zuse Friede, Freude und Buletten auf der re-publica? Ja. Zuwenig Streit? Stimmt. Abgesehen von den üblichen Sticheleien (vorzugsweise gegen Nicht-Anwesende) habe auch ich in meiner Konferenz-Ecke keine wirklich kontroversen Debatten erlebt. Ungefähr sechshundertachtzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die erste Reihe allzu oft unter sich schwadronieren lassen – aber wer kann sich schon darüber beschweren, ohne mit eigenen Nase zu kollidieren?

Alle siebenhundert werden nichtsdestotrotz in einen Topf geworfen, weil sie all die Millionen da draußen in einen Topf werfen. That’s Blogosphere. Ein jeder hält das Sonnensystem, in dem er kreist, für das ganze Universum.

Spätestens seit Freitagabend steht zumindest eines fest: Blogger können ebensolche Arschlöcher sein wie alle anderen. Wer hätte das gedacht?

Meine persönliche Second of Fame ist übrigens die neunte. . Update: Das Video wurde entfernt. Tja, jeder Ruhm ist flüchtig.

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re-publica: Anonymität und Datenschutz

re-publica: Anonymität und Datenschutz

Jeder Internetsurfer hinterlässt Spuren – eine Binsenweisheit, zumal unter routinierten Nutzern, wie sie sich auf der re-publica tummelten. Und doch standen einigen von ihnen zunehmend die Haare zu Berge, als “Fukami” in einem vollgestopften Raum (wie in besten Uni-Zeiten) erläuterte, wer alles was über nahezu jeden von uns weiß – oder zumindest wissen könnte.

Innenministerium Berlin Datenschutz war ein wichtiges Thema auf der re-publica. Sogar meine Unterkunft habe ich passend gewählt: Ich nächtigte in Berlin unmittelbar neben dem Innenministerium. Hinter diesen Fenstern bereiten Schäubles Mitarbeiter eine Grundgesetz-Änderung vor, um sich künftig legal Online-Zugriff auf Computer verschaffen zu können.

Bereits weiter fortgeschritten ist der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung, den Justizministerin Zypries kommenden Mittwoch (18.4.) ins Bundeskabinett einbringt. Geplant ist, dass sämtliche unserer Verbindungsdaten sechs Monate lange gespeichert werden. Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten können dann nachverfolgen, mit wem ich wann im letzten halben Jahr telefoniert und wem ich wann eine E-Mail gesendet habe. Telefoniere ich mobil, wird auch mein jeweiliger Aufenthaltsort festgehalten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist nur eine von diversen staatlichen Datensammlungen. Die e-Gesundheitskarte speichert meine komplette Krankenheitsgeschichte, in der Anti-Terror-Datei fügen Polizei und Geheimdienst ihre Informationen über mich zusammen, der RFID-Chip im Reisepass wird mich “scannbar” machen.

re-publica 2007Die meisten von uns geben ihre Daten aber freiwillig heraus. Manchmal willentlich (hier ein kostenloser Account, dort eine Registrierung, Fotos vom Aufenthaltsort in Echtzeit auf flickr, Tracking bei Plazes und vieles mehr), vie öfter aber auch, ohne es zu wissen. Beim Surfen ziehe ich einen immer länger werdenden Click-Stream hinter mir her, der nicht nur die IP-Adresse, sondern auch jede aufgerufene URL protokolliert. Der Service-Provider speichert diese Daten und – davon jedenfalls ist “Fukami” überzeugt, auch wenn es kein ISP zugeben würde – verkauft sie weiter. Der Click-Stream sei “bares Geld”, er erlaube ein regelrechtes Profiling. Zwar würde er bei einem Handel von meiner IP-Adresse losgelöst, doch eine ausreichende Datenmenge, etwa Logfiles über mehrere Wochen, würden genügen, um durch mein Verhalten, die von mir besuchten Seiten und die Informationen darüber, wann ich mit wem kommuniziert habe, auf mich rückschließen zu können.

Was tun, um Daten im Netz zu schützen? Die sicherste Lösung: Offline bleiben. Für alle anderen Möglichkeiten gelte: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Aber man kann den Schutz immerhin verbessern. Zwei Möglichkeiten stellte “Fukami” näher vor: TOR und VPN-Tunnel.

Die Software TOR (The Onion Router) kann den Datentransport schützen, indem sie die Transportwege verschleiert. Ist die Software auf meinem Rechner installiert, bekomme ich eine verschlüsselte Verbindung zu den Servern im TOR-Netzwerk. Für den Weg zur besuchten Website werden meine Daten verzwiebelt (in mehreren Schichten) und in zufälliger Folge von einem unabhängigen Server im Netzwerk zum nächsten weitergereicht. Jedes dieser Etappenziele “weiß” lediglich, woher mein Datenpaket kommt und wohin es geht; der gesamte Pfad zum Ziel bleibt verborgen. Ein TOR-Netzwerk fungiert also als Proxy zwischen meinem Rechner und meinen Zielen im Netz. Nachteil: TOR bremst die Verbindungsgeschwindigkeit. Eine weitere Möglichkeit ist das Tunneln meiner Daten durch ein VPN (Virtual Private Network). Dabei sieht der Server nicht mehr meine, sondern eine öffentliche IP-Adresse.

Weiterführende Internetadressen:
TOR
www.anon-web.de
http://anon.inf.tu-dresden.de
www.anon.gildemax.de

Anonymes Hosting: TOR Hidden Service, e2p/eepsite
Anonymes Mailen: Webmailer mit TOR, Hushmail
Reveice only: Dodgeit, Tempinbox, Mailinator

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re-publica, Tag 3: Demokratisierung und Gedöns

So. Konferenz vorbei (für mich bereits am Freitagmittag, es folgte eine laaaaange Bahnfahrt ohne Internet, sehr erholsam), alle relevanten Passwörter sind geändert, der Hintern erholt sich langsam von den unbequemen Stühlen und ich bleibe vorläufig noch eine Zusammenfassung über eine Veranstaltung zum Thema Datenschutz schuldig und, hm, mal sehen, ein Fazit oder sowas. Übermorgen oder irgendwann.

Ein Gedanke schlüpfte mit durch die Tür, als ich am Berliner Hauptbahnhof in den ICE kletterte, oder vielmehr eine Frage, die irgendjemand gleich am ersten Tag in die Runde geworfen hatte:
Wenn es so ist, dass eine Handvoll A-Blogger das Bild von der Blogosphäre nach innen wie nach außen prägen, während der überwältigenden Mehrheit von wenig besuchten und unbedarft schreibenden Feld-, Wald- und Wiesen-Bloggern so gut wie keine Relevanz beigemessen wird – was bleibt dann eigentlich von all dem Freiheits- und Demokratisierungspathos, mit dem wir unser Tun (gerade auch auf solchen Konferenzen) so gerne umschreiben?

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re-publica, Tag 3: Der Empfänger als Sender

re-publica, Tag 3: Der Empfänger als Sender

Gegen Mittag heißt die Frage im Hauptsaal: “Der Empfänger als Sender – Der “Citizen Journalism” lässt die Redaktion rotieren, doch bewegt er auch die Bürger?” Auf dem Podium (von links): Jörg Kantel, Katharina Borchert, Falk Lüke (Moderation), Jens Matheuszik, Hugo E. Martin.

re-publica 2007

An einer Definition von “Citizen Journalism” (im Laufe der Debatte setzt sich “Bürgerjournalismus” durch – vermutlich wegen der leichteren Aussprache) versucht sich Martin (Readers Edition): Bürgerjournalismus sei, “wenn Bürger an Inhalten beteiligt sind”.

Kantel (Schockwellenreiter) hat “massiv Schwierigkeiten mit diesem Begriff”: Bürgerjournalismus sei nur dann Bürgerjournalismus, wenn der Bürger im Besitz der Produktionsmittel sei. Alles andere sei “Moppelkotze” – oder “der Versuch, billigen Content von anderen zu bekommen.”

Borchert kann mit der Debatte wenige anfangen – für die WAZ-Onlinechefin ist das eine theoretische Diskussion, die hauptsächlich von Journalisten geführt werde und nicht von jenen, die “Bürgerjournalismus” machen. So sieht es auch Matheuszik (Pottblog): “Ich würde mich nie als Journalist sehen und möchte mich auch nicht mit Journalisten an Zeitungen vergleichen.” Er greife in seinem Blog die (regionalen) Themen auf, von denen er glaubt, dass sie in traditionellen Medien zu kurz kommen.

re-publica 2007Eben hierin sieht Borchert eine wichtige Aufgabe gerade für lokale Medien. “Das findet aber doch gar nicht mehr statt”, beklagt Kantel. Es würden nur noch massenkompatible Themen aufgegriffen. Dieses Vakuum könnten Bürgerjournalisten füllen. “Wir brauchen wieder den Verleger, der lokal vernetzt ist”, sagt Martin. Borchert verteidigt die etablierte Medienhäuser: Es gebe nun mal eine natürliche Bgrenzung dessen, worüber berichtet wird – schon aus Gründen des wirtschaftlichen Überlebens. Nicole Simon (im Publikum) moniert den Widerspruch, dass zwar an die klassischen Medienhäuser viele Forderungen gestellt würden, aber kaum jemand bereit sei, dafür zu zahlen.

Bei der WAZ sei eine Online-Plattform geplant, wo Leute ihr Blog einrichten und über ihre Region berichten könnten – aber nicht separiert von den redaktionellen Inhalten, sondern “eng vernetzt”. Es gehe darum, eine möglichst große Meinungsvielfalt darzustellen. Das entscheidende Format sei der Kommentar: Die Leute hätten das Bedürfnis, ihre Meinung zu äußern – und jetzt eben auch die technische Möglichkeit, dies öffentlich zu tun. “Das ging früher nicht.”

Oliver Gassner (im Publikum) fragt danach, wie WestEins mit zu erwartenden Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen umgehen wird. Damit habe man bereits Übung, so Borchert: “Wir haben auch jetzt schon mit Abmahnungen wegen Forenbeiträgen zu tun. Aber das wird uns davon nicht abhalten.”

Sollte sich jemand falsch wiedergegeben fühlen – bitte melden!

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re-publica, Tag 2: Darf ich das bloggen?

re-publica, Tag 2: Darf ich das bloggen?

Auf dem Weg zum Veranstaltungsort habe ich spontan einen Schlenker eingebaut und einen Gang über die Museumsinsel gemacht – zur Strafe weiß ich nun nicht, wie die Zukunft der Wikipedia aussieht.

Das Thema heißt jetzt “Darf ich das bloggen? Was ist erlaubt, was nicht? Was tun bei Abmahnungen?” und lockt sehr viele Konferenzteilnehmer an.
Auf dem Podium (von links): Udo Vetter (Lawblog), Laura Dierking (Moderation), Matthias Spielkamp (iRights.info).

Udo Vetter gibt zu: Abmahnungen sind gruselig – seine eigenen würden da natürlich eine Ausnahme bilden. Aber: Abmahnungen seien noch kein Urteil darüber, ob das, was der Abmahner verlangt, auch rechtens ist. Ein Schreiben vom Anwalt heiße noch lange nicht, dass das Verlangte später vor Gericht Bestand hat. Wichtig: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte sie sorgfältig lesen und auf keinen Fall in die Schublade legen. Man müsse sich damit auseinandersetzen, auch, wenn man ohne juristischen Background die meisten Abmahnungen nicht versteht – es gehe ja um teilweise recht komplexe urheberrechtliche, markenrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Belange. “Man wird nicht drumherum kommen, sich juristisch beraten zu lassen.”

Matthias Spielkamp glaubt: Viele machen sich zu wenig Gedanken darüber, was Publizieren im Netz bedeutet – nach dem Motto: “Das ist doch mein Blog, das schreib ich doch für meine Freunde”. Dass es sich nicht um eine Collage fürs Kinderzimmer handele oder um eine Diaschau für die Familie, sondern um “Publizieren mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen”, werde oft nicht verstanden. Er selbst sein ein “großer Fan von freien Lizenzen”, ärgere sich aber, wenn andere seine Inhalte zum Geldverdienen verwenden würden: “Dann bin ich auch nicht mehr unbedingt guter Laune.” Zu oft würden sich die Leute überhaupt keine Gedanken um das Urheberrecht machen.

Erklär-Bär:
Meinungsäußerung: kann nicht wahr oder unwahr sein – hier gilt der weitreichende Schutz der Meinungsfreiheit, beschränkt durch den Tatbestand der Beleidigung.
Tatsachenbehauptung: ist entweder zutreffend oder falsch – unwahre oder nicht erweislich wahre Behauptungen verletzten die Rechte der Betroffenen

re-publica 2007 Udo Vetter empfiehlt: Sagt lieber eure Meinung und schreibt weniger Tatsachen. Schreibt “Cola schmeckt scheiße”, aber nicht “McDonalds setzt seinen Speisen süchtigmachende Zusatzstoffe zu”.

Erklär-Bär:
Impressumspflicht: Nach alter Rechtlage war davon jedes Internetangebot betroffen, Anbieter von redaktionellen-journalistischen Inhalten mussten zusätzlich einen Verantwortlichen benennen. Mit dem neuen Mediengesetz hat sich daran im Wesentlichen nichts geändert, Impressumspflicht besteht für alle Websites, außer sie dienen erkennbar nur privaten, persönlichen Zwecken. Geschäftsmäßige Seiten (Bannerwerbung!) brauchen zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Ein Verstoß gegen das Impressumspflicht sei nicht abmahnfähig, ergänzt Vetter. Vorgeschrieben sei es gleichwohl: “Ich will hier nicht zum Rechtsbruch aufrufen!”

Für das, was man selber schreibt, haftet man uneingeschränkt. Aber was ist mit den Kommentaren? Vetters Empfehlung: Kommentare unbedingt lesen! Er verweist auf den Fall eines vom Blogger verlassenen Blogs, das im Netz blieb – Kommentatoren hatten es zum Chatraum umfunktioniert. Also: Kommentare im Auge behalten. Und: Im Falle eines Rechtstreits nicht sofort zugeben, dass man Kenntnis von dem fraglichen Kommentar hatte. Ein Blogger haftet nicht per se für die Kommentare. Verantwortlich ist erstmal der Kommentarautor. Jüngste Rechtsprechung: Man ist verpflichtet, einzugreifen, wenn jemand, der seine Rechte beeinträchtigt fühlt, sich darüber beschwert. Vetter glaubt allerdings, das dies für Kommentare, die offensichtlich rechtswidrig sind, nicht zu halten sei. Kommentar-Moderation kann Vetter aus rechtlicher Sicht nicht empfehlen – denn damit sei beweiskräftig, dass der Bloginhaber alle veröffentlichten Kommentare zuvor gelesen hat.

Frage aus dem Publikum: Muss man allen Links in Kommentaren folgen?

Udo Vetter: Immer mehr Leute versuchen, hier eine “Mitstörerhaftung” zu konstruieren. Vetter findet das absurd – Links seien das Elixier des Internet. Er würe sich wünschen, dass Blogger sich zusammentun und das ein für allemal gerichtlich durchkämpfen. Seine Prognose: Das kann gelingen. Man dürfe übrigens durchaus auch zu “unseriösen” Angeboten verlinken. Entscheidend aus Vetters Sicht ist das, was man selbst in seinem Blog zu diesem verlinkten Inhalt schreibt.

Vetter warnt vor dem Veröffentlichen fremder Fotos, ohne die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers eingeholt zu haben. Die Nennung des Urhebers würde die zu zahlende Summe möglicherweise verringern, reiche aber keinesfalls, um dem Urheberrecht Genüge zu tun.

Matthias Spielkamp: “Ich gehe nicht von diesem Podium, ohne auf Creative Commons hingewiesen zu haben”: Inzwischen gebe es weltweit Tausende von Fotografen, Textern, Künstlern, die ihre Werke unter eine CC-Lizenz stellen und so die Verwertung für nicht-kommerzielle Zwecke erlauben. “Überlegt euch, ob ihr nicht auch eure eigenen Inhalte unter eine solche Lizenz stellen wollt.”

Frage aus dem Publikum: Gibt es eine Fausregel für Mashups? Was ist da zulässig?

Laura Dierking: Verwendet man ein urheberrechtlich geschütztes Werk, um daraus ein eigenes zu erstellen, ist das rechtlich unbedenklich, wenn – und jetzt kommt’s – das Ursprungswerk “verblasst”. Die relevante Frage laute also: Erkennt man das ursprüngliche Werk wieder oder ist es so sehr verändert, dass es nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar ist?

Vetter weist noch auf die dreijährige Verjährungsfrist hin – die allerdings gelte erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von der Rechtsverletzung Kenntnis erhält.

Update: Die Diskussion als Podcast bei JCast, dem Jura-Podcast.

“Weblogs – das digitale Äquivalent zum Demonstrationsrecht”: Johnny Haeusler unterhält uns jetzt mit einer Reise per Anhalter durch das Web 2.0, basierend auf diesem Spreeblick-Beitrag.

Second Life ist ein virtueller Swingerclub für Journalisten. Die Plattform wird von den großen Medienhäusern der Welt finanziert um in den kommenden Jahren die Redaktionskantine, Betriebsausflüge und Konferenzräume zu ersetzen und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz endlich auch denjenigen möglich zu machen, die gar keinen haben.

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