Zeitreise



Vor fast genau 160 Jahren, am 7. April 1847, ließen die Brüder Johann und Peter Schwalb zusammen mit ihrer Schwester Margaretha in einem Wirtshaus in Kessenich bei Bonn ein ererbtes Gartengrundstück versteigern. Der 43jährige Notar Carl Eilender war eigens aus Bonn angereist, wofür er “von Mittags halb drei bis nach sieben Uhr Abends” brauchte. Auf sechs Seiten, die erste überschrieben mit “Wir, Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen et cet, thun kund und zu wissen”, legte er bei Kerzenschein an einem Tisch der Wirtsstube die Bedingungen des Verkaufs, die Kosten und Gebühren nieder.

Das Protokoll existiert noch, es wird im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf aufbewahrt, und ein dort tätiger netter Mensch hat mir eine Kopie geschickt. Johann Schwalb, der 1804 geborene Sohn von Heinrich Schwalb und Anna Maria Marder, war mein Ur-Ur-Ur-Großvater, und ich finde es ausgesprochen spannend, Mosaiksteine aus den Lebensgeschichten meiner Ahnen aufzuspüren und, wie in diesem Fall, sogar schriftliche Hinterlassenschaften in Händen zu halten. Dass diese Linie fest im Rheinland verwurzelt war, meist nur ins Nachbardorf geheiratet hat und zudem erzkatholisch war, macht es mir heute leichter, Namen und Daten in den heutigen Bonner Stadtteilen und drumherum aufzufinden. Eine wertvolle Hilfe ist dabei Family Search, eine umfangreiche Datenbank, in der die Mormonen genealogische Informationen aus aller Welt sammeln und zugänglich machen – meine Suche dort hat rund 60 Vorfahren bis zurück ins 18. Jahrhundert zutage gefördert. (Äußerst fruchtbare Familie, übrigens. Aber das hat ja spätestens mit mir ein Ende.)

Versteigerungsurkunde von 1847 Ich konnte mir die sechs Seiten inzwischen weitgehend übersetzen – je länger man diese geschwungene, in meinen Augen wunderschöne Handschrift betrachtet, umso lesbarer wird sie. Aber an einigen Stellen komme ich nicht weiter. Kann zum Beispiel jemand diesen Passus entziffern, der am Schluss des Dokuments steht?

Kategorie: Familienbande | RSS 2.0 Both comments and pings are currently closed.

4 Kommentare

  • Befehlen und Verordnen
    zugleich allen hierzu ersuchten Gerichtsvollziehern den gegenwärtigen Akt (hier bin ich mir als einziges unsicher, denn ich lese da nur ein “Ackt”, konnte aber nicht verifizieren, ob das wirklich gängig mit ck geschrieben wurde) zu vollstrecken, Unserm General Prokurator und Unsern Prokuratoren bei den Bundgerichten dieselben zu handhaben und allen Befehlshabern und Beamten der öffentlichen Macht oder deren Stellvertretern auf gehörig an sie gerichtetes Ersuchen starke Hand dazu zu leisten.

    Zur Bekräftigung dessen ist dieser Auszug mit dem Amtssiegel und der Unterschrift des Notars versehen worden.

  • [...] Das hat Spaß gemacht. Fraktur-Schreibschrift hatte ich lang nicht mehr, und sowas kleines für die Mittagspause ist eine Gelegenheit, die ich mir nicht entgehen lassen kann. [...]

  • Mo

    Hey, super! Ich dank dir, Sven!

  • Gern geschehen – jederzeit wieder ;-)

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