Standortbestimmung

Das Gerücht, ich würde nur aus dem einen Grund in der Firma hin und wieder in einem Hamburg-Sweatshirt herumlaufen, weil ich mich in der Cheftetage des Mehrheitseigners unseres Unternehmens einschmeicheln wolle, ist seit langem überzeugend widerlegt (von mir). Dennoch meinte kürzlich ein ansonsten geschätzter Kollege, er müsse eine textile Gegenrede halten. Auf seinen wiederholten provokanten Auftritt im Frankfurt-Hannes habe ich nun adäquat geantwortet.

Bei der FAZ wär das alles nicht möglich.

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Ansprüche

Man kann es auch positiv sehen: Internetnutzer sind eben anspruchsvoll. Sie wollen alles, sie wollen es sofort, sie wollen es maßgeschneidert, sie wollen es auf ewig und ohne den geringsten eigenen Aufwand.

Nur eins wollen sie (fast) nie: Dafür bezahlen.

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www.fr-online.de

Heute ist es soweit. Nach Monaten (manche würden sagen: Jahren) der Vorbereitung relauncht der Online-Auftritt der Frankfurter Rundschau. Noch halten wir die Luft an, hoffen, dass Trilliarden Nervenzellen sind nicht ganz umsonst verlustig gegangen sind, und trinken uns ein Radler, bevor wir die Linkleichen bergen gehen. Rechtzeitig zum Switch ist es übrigens endlich gelungen, die Domain www.fr-online.de zu erwerben. Das mit dem fr-aktuell.de setzte einen immer so… unter Druck! ;-)

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Schubladen

Tagelang hatte ich vergangene Woche mühsam drumherum formuliert – um den rassistischen Mordanschlag, um den Deutsch-Äthiopier, um den fremden- und ausländerfeindlichen Überfall.

Was am frühen Ostersonntag an dieser Straßenbahnhaltestelle in Potsdam passiert ist – als zufällig diensthabende Onlineredakteurin vermochte ich das genau so wenig zu sagen wie die Nachrichtenagenturen. Die aber tickerten so selbstverständlich rassistischer Mordversuch, als hätten sie daneben gestanden.

Dass wir als Presse die juristische Einordnung eines Verbrechens (Mord, versuchte Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge?) den Gerichten überlassen sollten und ein Verdächtiger (sogar ein Täter, der gestanden hat) so lange auch in den Medien kein Mörder ist, bis er als solcher verurteilt wurde, habe ich schon als Volontärin gelernt. Aber das ist nur ein Randaspekt.

Als Belege für einen rassistischen Überfall werden unter anderem die Worte herangezogen, die in dem Streit unmittelbar vor der Gewalttat gefallen sein sollen. Wie die meisten habe auch ich mir die Aufnahme mit den Täterstimmen angehört – verstanden hab ich kaum ein Wort. Das kann an meinem Hörvermögen liegen, aber dennoch war mir wohler, nachdem ich beim Redigieren der Agenturtexte Begriffe wie mutmaßlich und vermutlich und penibel Konjunktive und Zitatquellen eingefügt hatte. Vielleicht war so viel Spitzfindigkeit nicht nötig – vielleicht aber doch. Das weiß man, wenn überhaupt, erst hinterher.

Der Deutsch-Äthiopier (die Deutsch-Irakerin, der Deutsch-Libanese etc.) entsteht im alltäglich gewordenen Huddel-Journalismus immer dann, wenn der Deutsche äthiopischer Herkunft (die Deutsche irakischer Abstammung, der im Libanon geborene Deutsche) zu sperrig, zu lang, zu zeitaufwändig, kurz: zu umständlich ist für das schnelle Nachrichtengeschäft. Ein Mensch mit einem deutschen Pass mag aus einem anderen Land stammen – er ist in aller Regel Deutscher, nicht Deutsch-Sonstwoher. Ihn zu einem Ausländer, einem Fremden gar zu schreiben, das ist sachlich falsch. Aber nicht nur das.

Womöglich bedient der Umgang mit der Gewalttat in Potsdam genau das beschränkte Denken, das es anprangern möchte? Womöglich spielen wir als Presse, als Politiker, als Verbände, als Diskutanten in der Kneipe, als Blogger (oder in welcher Form auch immer wir uns am öffentlichen Diskurs beteiligen) mit unseren reflexartigen Reaktionen eben jenen in die Hände, deren Blut-und-Boden-Parolen wir zutiefst verabscheuen? Werden Rechte, die “national befreite Zonen” schaffen wollen, sich angesichts von Katalogen mit so genannten No-Go-Areas nicht die Hände reiben?

Sollte sich herausstellen, dass dieser eine Fall nicht das ist, wonach er aussieht – was wird das bedeuten für die Initiativen gegen Rechts, die den Kampf gegen die Kürzung ihrer Zuschüsse aus eben diesem Anlass wieder neu ausfechten? Was setzt sich vor einer solchen Kulisse in den Köpfen fest, wenn ein Bundesinnenminister mal eben lapidar die Gegenrechnung aufmacht und die Gewalttaten von Menschen nichtdeutscher Herkunft gegen blonde, blauäugige Deutsche erwähnt? Vielleicht ein ebenso lapidares Siehst du – wir sind gar nicht so. Die schon ?

Der Verfassungsschutzbericht 2004 (pdf) vermeldete rund 12.000 Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, darunter 640 Körperverletzungen und sechs versuchte Tötungsdelikte. Im Jahr 2005 ist diese Zahl offenbar deutlich gestiegen. Angesichts einer Dunkelziffer und Taten, die nicht als “rechts” erkannt oder eingeordnet werden, dürften es noch mehr sein. Mag sein, dass die meisten dieser Vorfälle von Medien unterbelichtet werden (obwohl jeder, der aufmerksam Zeitung liest, davon erfahren kann). Insofern ist es nicht nur gut, sondern höchste Zeit, wenn nun lauter darüber geredet wird. Allerdings unabhängig von dem Fall in Potsdam.

Das mediale Trommelfeuer, das der Tat von Ostersonntag folgt, scheint mir jedenfalls nicht die beste aller Alternativen zu sein.

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Glanzstunden der TV-Berichterstattung

Was soll man ihr auch schenken – sie hat ja schon alles.

Moderatorin Karen Webb in ZDF Royal – Das Geburtstagsprogramm für Elizabeth II. angesichts der Untertanen, die die flanierende Königin auf den Straßen von Windsor mit Blumen überhäufen.

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Scharfe Kritik gestattet

Aus dem unlängst veröffentlichten Heise-Urteil zur Forenhaftung des Landgerichts Hamburg notiere ich ich mir angesichts der Abmahnomanie diverser Unternehmen in der Blogosphäre mal folgenden Passus:

Der Antragsgegnerin ist allerdings zuzugeben, dass das Geschäftsmodell der Antragsteller, das sie in ihrem Beitrag kritisiert hatte, als in hohem Maße fragwürdig erscheint.
Jedenfalls steht es außer Frage, dass es im Lichte des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1Satz 1 GG in scharfer Form kritisiert werden darf.
Auf dieses Grundrecht darf die Antragsgegnerin sich auch hinsichtlich der über ihr Forum verbreiteten Beiträge berufen, denn Art. 5 Abs. 1GG schützt auch die bloße Verbreitung von gedanklichen Inhalten.

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