Ein Blog ist ein Blog ist ein…

“In meinem Blog kann ich schreiben, was ich will. Mein Blog ist meine Privatangelegenheit.”

Wer auch dieser Meinung ist, sollte vielleicht lieber zur Kladde zurückkehren, die abgeschlossen und sicher in der Schublade verwahrt wird. Und damit auf Nummer sicher gehen.

Viele von uns – ich eingeschlossen – verhalten sich oft, als sei ihr Netz-Tagebuch eine Art Poesiealbum mit Vorhängeschloss. Als könnte nicht die ganze Welt mitlesen. Als sei es nicht ein- und dasselbe, ob die geäußerten Gedanken in einem Zeitungsartikel, auf einem monatlichen Flugblatt oder auf einem Bildschirm an die Öffentlichkeit gelangen.

Moment – ist es auch juristisch dasselbe? Die Ländergesetze, in denen das Presserecht geregelt wird, nennen zwei Begriffe, um ihre Zuständigkeit einzugrenzen: Druckwerke und Periodikum.

Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Weberling schreibt dazu:

So hat das Oberlandesgericht Köln am 19. Januar 2001 entschieden, daß eine Internet-Publikation dann eine Internet-(Tages-)zeitung darstellt, wenn die in ihr regelmäßig veröffentlichten Beiträge vor der Veröffentlichung durch eine Redaktion, der eine Entscheidungsbefugnis über Auswahl und Gestaltung des zu publizierenden Stoffes zusteht, ( täglich) bearbeitet werden…

Hm. Ob sich eine Internet-Autorin, die allein in der Abgeschiedenheit eines Zimmers vor sich hin bloggt, nun unbedingt als “Redaktion” bezeichnen würde, sei mal dahingestellt. Deren Funktion aber hat sie allemal. Denn sie entscheidet über Auswahl und Gestaltung des zu publizierenden Stoffes. Und sie bearbeitet die Beiträge – nicht unbedingt täglich, aber regelmäßig, also periodisch. Damit sind wesentliche Voraussetzungen erfüllt, die das Presserecht nennt.

Aber halt, es gibt noch Hoffnung! Weberling schreibt weiter:

Dagegen bestehen keine presserechtlichen Ansprüche gegen eine Homepage im Internet, in der nicht periodisch, also regelmäßig neue Informationen veröffentlicht werden…

Wer seine Website also nicht regelmäßig aktualisiert, braucht sich um presserechtliche Bestimmungen keine Gedanken zu machen. Selten- oder Nie-Blogger sind also fein raus. So viel ist sicher.

Und nun? Sollen wir etwa vor jedem Bloggen ein Gesetzbuch zu Rate ziehen? Das, in der Tat, könnte unsere Spontaneität doch empfindlich stören. Aber mal ehrlich: Brauchen wir wirklich den Blick auf die Paragraphen, um zu wissen, was wir öffentlich äußern dürfen und was nicht? Sind wir nicht in der Lage, einschätzen zu können, welche Formulierungen zum Beispiel juristisch heikel sind, etwa, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen?

Schließlich: Ist es eigentlich zu viel verlangt, beim Bloggen darauf zu achten, ob wir Menschen verletzen – zum Beispiel mit Pauschal- oder Vorurteilen über Minderheiten? Ein Mindestmaß an Sorgfalt und Verantwortung sollte doch auch uns kreativen, spontanen, individualistischen Bloggern abzuverlangen sein – egal, ob für uns nun das Presserecht gilt oder nicht.

Zum Weiterlesen:
Blogger-Ethik
Sind Blogger Journalisten?

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